1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Vermietung von Fotoboxen durch DeinSchnappschuss.de, Steffen Pelmer, Helenastraße 9b, 46397 Bocholt, Deutschland.
1.2. Die AGB gelten für alle Verträge mit DeinSchnappschuss.de. Mit Abgabe des Angebotes auf Abschluss eines Vertrages, spätestens jedoch mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Kenntnisnahme und sein Einverständnis mit der Geltung der AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Vermieter erkennt diese schriftlich an. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
1.3. Die Erstellung eines individuellen Angebotes durch den Vermieter stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Das Zustandekommen eines Vertrages setzt ein Angebot des Mieters und die Annahme durch den Vermieter voraus. Soweit nichts anderes Vereinbart ist, erfolgt die Annahme des Anbieters in Textform. Eine Verpflichtung zur Annahme des Angebots auf Abschluss des Mietvertrages durch den Vermieter besteht nicht.
2. Leistungen
2.1. Der Vermieter erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen, sowie spezielle zu berücksichtigenden Mieterwünschen sind in dem jeweiligen individuell angepassten Mietvertrag näher bestimmt.
2.2. Der Vermieter erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung beim Auf- und Abbau, sowie der Einrichtung durch geeignetes Personal.
2.3. Der Vermieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
3. Zahlungsvereinbarung
3.1. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt.
3.2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Mietvertrages ohne Abzug zu zahlen.
3.3. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeitangaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Mieterangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist der Vermieter zur Nachberechnung berechtigt und der Mieter zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.
3.4. Die An- und Abfahrt für den Auf- und Abbau ist in einem Umkreis von 30 Kilometern vom Vermieterstandort (Brunsmannstraße 7a, 46399 Bocholt) aus inklusive. Ab dem 31. Kilometer wird je zusätzlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) eine Pauschale von 0,30 Euro berechnet. Über die Höhe der Zusatzkosten wird der Mieter separat in Kenntnis gesetzt.
4. Vertragliche Widerrufsrechte
4.1. Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
• bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage): 60% des Mietpreises
• bei Rücktritt drei Wochen vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises
• bei Rücktritt eine Woche vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
4.2. Die Kosten für vertragliche Mieterwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen.
4.3. Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters sind bereits getätigte Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig zu erstatten.
5. Vertragspflichten und Haftung
5.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.2. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebsanweisungen zu befolgen. Der Gegenstand ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder herauszugeben, indem er ihn erhalten hat.
5.3. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
5.4. Der Mieter trägt die Verantwortung für den Mietgegenstand, von der Übergabe bis zur Rückgabe. Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird der Mietgegenstand gestohlen bzw. geht der Mietgegenstand verloren, haftet der Mieter nach Wahl des Vermieters für die Wiederbeschaffung des Mietgegenstandes oder für Ersatz des entstandenen Schadens. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung entstanden und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
5.5. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddateien haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.6. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
5.7. Die Mietgegenstände sind bei Abholung oder Rückgabe vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gegebene Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
5.8. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter entstehende Schäden zu ersetzen (z.B. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung).
5.9. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache die Mietsache außerhalb geschlossener Gebäude aufzustellen.
5.10. Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nicht funktionieren, sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.
6. Mitwirkungspflicht des Mieters
6.1. Der Mieter wird den Vermieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen.
6.2. Der Mieter duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung, bis zum Ende und Abbau der Geräte.
6.3. Für eine störungsfreie Stromquelle und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.
6.4. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt (z.B. Einfahrt Messegelände), sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Auftraggeber zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
7. Mietbedingungen
7.1. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit deren Rückgabe.
7.2. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software und den Aufbau der kompletten Anlage.
8. Leistungsstörung
8.1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Mieters beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Vermieters aus dem Vertrag unberührt.
8.2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Vermieters nicht möglich sein, wird die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung abgerechnet; eine darüberhinausgehende Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Mieter ist ausgeschlossen.
8.3. Der Vermieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund, durch Verschulden des Mieters oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung des Vermieters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
9. Datenspeicherung
9.1. Der Vermieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mieters, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des geltenden Datenschutzrechts zu verarbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 lit. b) DSGVO, der die Verarbeitung zu Zwecken der Erfüllung eines Vertrages sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
9.2. Dein Schnappschuss steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
10. Nutzungsrechte
10.1. Der Vermieter überträgt das volle Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet private und kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos ist erlaubt. Ausgenommen ist die Veränderung oder Entfernung des Logos oder Wasserzeichens. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter gestattet ist. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Mieter über. Somit haftet Dein Schnappschuss nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Für Veröffentlichungen, wie beispielsweise in der zur Verfügung gestellten Onlinegalerie, ist der Mieter verantwortlich.
11. Datenübermittlung und -Archievierung, Webgalerien
11.1. Sofern vom Mieter Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sicherzustellen.
11.2. Die Daten werden vom Vermieter nicht archiviert. Der Vermieter leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, liegt dies in der Verantwortung des Mieters.
11.3. Der Vermieter stellt dem Mieter über die Dauer von 30 Tagen eine passwortgeschützte Webgalerie zur Verfügung, über welche die Einsicht und Download aller entstandenen Bilder möglich ist. Mit Ablauf des Monats wird die Webgalerie ohne weitere Nachricht an den Mieter gelöscht.
11.4. Das Passwort wird dem Mieter mitgeteilt, sobald die Webgalerie erstellt wurde.
12. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen
12.1. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2. Der Mieter ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters berechtigt.
12.3. Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
12.4. Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Bocholt.
12.5. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Bocholt vereinbart.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.